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Zulassung
fürs Studium

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Um ein Studium zu beginnen, benötigst du eine Hochschulzugangsberechtigung:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur):
    Das Abitur berechtigt dich zum Studium an allen Hochschulen.
  • Fachhochschulreife:
    Diese qualifiziert dich für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder an der Dualen Hochschule Sachsen (DHSN).
  • Fachgebundene Hochschulreife:
    Mit diesem Abschluss kannst du an einer Fachhochschule oder bestimmte Fächer an Universitäten studieren.

Falls du keine schulische Hochschulzugangsberechtigung hast, gibt es auch Möglichkeiten, trotzdem zu studieren: Mit einer bestandenen Meisterprüfung oder bestimmten anderen abgeschlossenen beruflichen Aufstiegsfortbildungen sowie einem Beratungsgespräch an deiner Wunschhochschule erhältst du eine dem Abitur entsprechende Zugangsberechtigung. Auch mit einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung und mindestens drei Jahren Berufserfahrung kannst du nach einem Beratungsgespräch eine Zugangsprüfung ablegen. Wenn du diese bestehst, kannst du ein fachspezifisches Studium aufnehmen.

Zulassung frei oder begrenzt: Was du wissen musst

Bei zulassungsfreien Studiengängen kannst du dich mit deinem Abitur oder einer anderen erforderlichen Zugangsberechtigung direkt einschreiben. Doch aufgepasst: Auch wenn ein Studiengang als zulassungsfrei angegeben ist, gibt es zum Beispiel für künstlerische, sport- oder sprachwissenschaftliche Fächer meist Eignungsprüfungen. Für manche Studiengänge spielen der Nachweis über berufspraktische Ausbildungen, Tätigkeiten oder über bestimmte Sprachkenntnisse eine wichtige Rolle für deine Zulassung.

Studiengänge, die wie Medizin oder Psychologie stark nachgefragt sind, sind zulassungsbeschränkt, haben also einen Numerus clausus (NC). Die Zahl der Studienplätze ist in solchen Studiengängen begrenzt. Du musst dich also gezielt bewerben. Die Zulassung erfolgt in speziellen Verfahren. Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge wie Medizin oder Pharmazie übernimmt die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) die zentrale Vergabe der Plätze. Die Auswahlkriterien, die sich je nach Hochschule und Studiengang leicht unterscheiden können, sind zum Beispiel die Abiturnote, Studieneignungstests, berufliche Qualifikationen und Auswahlgespräche.