Die richtige
Bewerbung
Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, beginnt das Zulassungsverfahren. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird entschieden, wer einen Studienplatz bekommt – und das meist nicht nur auf Basis deines Abiturs oder sonstiger Zugangsberechtigungen.
Die Studienplätze werden nach bestimmten Kriterien vergeben, zum Beispiel nach Noten oder Ergebnissen aus Studieneignungstests. Es lohnt sich, den Numerus Clausus (NC) des Vorjahres im Auge zu behalten – aber denk daran: Der NC kann sich jedes Jahr ändern.
Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin gibt es eine bundesweite Zulassungsbeschränkung. Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) übernimmt hier die zentrale Vergabe der Plätze. Bei anderen Studiengängen, die örtlich (hochschulintern) beschränkt sind, entscheiden die Hochschulen selbst, wer einen Platz bekommt. Dabei spielt häufig die Abiturnote eine Rolle, aber auch die Wartezeit oder andere Kriterien wie Auswahlgespräche oder Tests.
Dein Weg zu einem Studienplatz: Wartesemester & Losverfahren
Falls du bei deiner Bewerbung fürs Studium nicht sofort Erfolg hast, kannst du auf Wartesemester setzen oder das Losverfahren nutzen. Wartesemestern – die es nur noch für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt – bedeuten: Mit jedem Jahr, das seit deinem Abitur vergangen ist, rückst du weiter oben auf der Liste.
Wenn du keine Zusage bekommen hast, kannst du dich für das Losverfahren anmelden, bei dem nach dem Ende des Vergabeverfahrens noch eventuell freie Studienplätze vergeben werden. Ein wenig Glück gehört hier natürlich auch dazu.
Zulassungsfreie Studiengänge: einfacher, aber nicht ohne Herausforderungen
Bei zulassungsfreien Studiengängen kannst du dich meist direkt einschreiben, solange du die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung vorlegst. Dennoch kann es auch hier zusätzliche Anforderungen geben – etwa Sprachkenntnisse oder Vorpraktika. Der Vorteil: Du kannst dich auch mit weniger guten Noten bewerben.
Die Immatrikulation: Dein Schritt zum Studienbeginn
Hast du einen Studienplatz erhalten, geht es ans Eingemachte: die Immatrikulation (Einschreibung). Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bekommst du einen Zulassungsbescheid und musst anschließend bestimmte Unterlagen einreichen – zum Beispiel dein Abiturzeugnis oder deine sonstige Zugangsberechtigung, einen Nachweis über deine Krankenversicherung und gegebenenfalls Belege über Praktika oder Sprachkenntnisse. Achtung: Die Fristen für die Immatrikulation sind ebenfalls wichtig – also kümmere dich rechtzeitig darum!
Egal, ob du dich für einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbst: Informiere dich frühzeitig und stelle sicher, dass du alle nötigen Unterlagen zur Hand hast.
Anforderungen können je nach Hochschule und Studiengang variieren – informiere dich am besten direkt:
- Universität Leipzig
- Technische Universität Dresden
- Technische Universität Chemnitz
- Technische Universität Bergakademie Freiberg (TUBAF)
- Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig (HMT)
- Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden (HfM)
- Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB)
- Hochschule für Bildende Künste Dresden (HfBK)
- Palucca Hochschule für Tanz Dresden
- Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK)
- Hochschule Mittweida
- Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTWD)
- Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ)
- Hochschule Zittau / Görlitz
- Duale Hochschule Sachsen (DHSN)
- Kirchliche Hochschule für angewandte Wissenschaften (ehs)
- Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
- Hochschule der Sächsischen Polizei