Kein Abi –
kein Problem
Der Weg an eine sächsische Hochschule führt nicht zwangsläufig über die Allgemeine Hochschulreife, denn laut Paragraf 18 des Sächsischen Hochschulgesetzes ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abitur zu studieren. Das gilt zum Beispiel, wenn eine berufliche Qualifikation vorliegt oder eine Zugangsprüfung erfolgreich abgelegt wurde.
kurz und knapp
- Du hast die Fachhochschulreife.
Damit kannst du ein Studium an den Fachhochschulen, an der Berufsakademie Sachsen und in der Regel an anderen Berufsakademien beginnen. - Du hast eine berufliche Qualifikation.
Wenn du deine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Aufstiegsfortbildung in der Tasche hast, kannst du nach einem Beratungsgespräch an der entsprechenden Hochschule studieren. Wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre in deinem Beruf gearbeitet hast, kannst du nach einem Beratungsgespräch und einer erfolgreich bestandenen Zugangsprüfung bestimmte Studiengänge wählen. - Du hast eine künstlerische Eignung.
Für künstlerische Studiengänge an Kunsthochschulen kannst du zugelassen werden, wenn du eine entsprechende Eignungsprüfung bestehst.
Am besten informierst du dich direkt an der Hochschule deiner Wahl, welche Möglichkeiten du hast.